Untermietvertrag
Der Mieter muss in jedem Fall vor der Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters einholen. Das Ganze sollte sicherheitshalber schriftlich erfolgen. Hat der Vermieter nicht eine pauschale Genehmigung erteilt, sollte der Mieter ihm den Namen des Untermieters mitteilen. Auskünfte über die Einkommensverhältnisse des Untermieters muss er dabei aber nicht machen. Der Vermieter darf die gewünschte Untervermietung nicht von irgendwelchen Fristen, Bedingungen oder Vorgaben abhängig machen.